Teinahmebedingnungen
Anmeldung
DLRG OG Sigmaringen
Hohenzollernstraße 22
72488 Sigmaringen
Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Lehrgang. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Die Anmeldung zu dem entsprechenden Lehrgang erfolgt per Post oder über die Homepage.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der in der Lehrgangsbeschreibung (im Internet!) genannten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber müssen zusammen mit der Anmeldung in Kopie vorgelegt, oder bis zwei Tage nach Anmeldung per E-Mail nachgereicht werden.
Teilnahmegebühr
Bei kostenpflichtigen Lehrgängen, erhält die jeweils entsendende OG eine Rechnung. Diese kann dann per Überweisung an die Ortsgruppe Sigmaringen oder durch Bankeinzug beglichen werden.
Zusage / Absage von Lehrgängen
Anmeldungen werden, sobald die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
Die Ortsgruppe Sigmaringen behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet.
Leistungen
Die angegebenen Gebühren beinhalten immer, wenn nicht anders angegeben, Vollverpflegung und bei mehrtägigen Lehrgängen Übernachtung in Mehrbettzimmern des angegebenen Tagungshauses. Reisekosten können keine übernommen werden. Entsprechende Anfragen sind an die entsendende Ortsgruppe zu richten.
Rücktritt
Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden. Bei Rücktritt von einem Lehrgang später als drei Wochen vor der Veranstaltung werden die vollen Teilnahmegebühren fällig.
Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes können die Teilnahmegebühren erlassen werden.
Teilnahmebestätigung
Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss eines Lehrganges eine Teilnahmebestätigung gemäß der jeweiligen PO